Rechtsprechung
VG Ansbach, 21.09.2023 - AN 17 X 23.739 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
VwGO § 98
Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens im Verwaltungsprozess - rewis.io
Selbstständiges Beweisverfahren
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 25.03.2019 - 15 C 18.2324
Anordnung zur Gefahrenabwehr bei bestandsgeschützter Anlage
Auszug aus VG Ansbach, 21.09.2023 - AN 17 X 23.739
Zur insoweit erforderlichen konkreten Gefahr gehört nach der Rechtsprechung auch die sog. Anscheinsgefahr und der sog. Gefahrverdacht (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 15 C 18.2324 - juris). - VGH Hessen, 12.04.2018 - 2 B 227/18
Selbständiges Beweisverfahren
Auszug aus VG Ansbach, 21.09.2023 - AN 17 X 23.739
So fehlt es nach der Rechtsprechung in der Regel dann an einem berechtigten Interesse, wenn die betroffenen Fragen noch von der Behörde im Rahmen ihrer behördlichen Amtsermittlungspflicht (Art. 24 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG) zu klären sind und das rechtliche Interesse an der Durchführung des Beweisverfahrens dadurch verdrängt wird (…OVG Schleswig a.a.O.; HessVGH, B.v. 12.4.2018 - 2 B 227/18 - juris). - VGH Bayern, 01.04.2014 - 13 S 14.358
Im verwaltungsgerichtlichen selbständigen Beweisverfahren sind bei der Prüfung …
Auszug aus VG Ansbach, 21.09.2023 - AN 17 X 23.739
Bei der Frage des rechtlichen Interesses ist auch zu berücksichtigen, dass die Besonderheiten des Verwaltungsprozesses ggf. eine andere Beurteilung gebieten (BayVGH, B.v. 1.4.2014 - 13 S 14.558 - BeckRS 2014, 50505). - VGH Bayern, 23.08.2011 - 2 CS 11.1218
Beschwerde; bestimmter Antrag; unzulässige Antragserweiterung; Gebot der …
Auszug aus VG Ansbach, 21.09.2023 - AN 17 X 23.739
Der sich nach dem Hauptsacheverfahren richtende Streitwert, hier 5.000 EUR, ist in einem Beweissicherungsverfahren regelmäßig zu dritteln (BayVGH, B.v. 23.8.2011 - 2 CS 11.1218 - juris), vorliegend auf 1666, 67 EUR. - OVG Schleswig-Holstein, 22.01.1998 - 2 M 36/97
Rechtliches Interesse; Selbständiges Beweisverfahren; Widerspruchsverfahren; …
Auszug aus VG Ansbach, 21.09.2023 - AN 17 X 23.739
Der Verwaltungsprozess unterscheidet sich durch den Amtsermittlungsgrundsatz vom Zivilprozess, was bei der entsprechenden Anwendung zivilprozessualer Reglungen nicht unberücksichtigt bleiben kann (…BayVGH, a.a.O.; OVG Schleswig, B.v. 22.1.1998 - 2 M 36/97 - juris).