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   VG Ansbach, 21.09.2023 - AN 17 X 23.739   

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VG Ansbach, 21.09.2023 - AN 17 X 23.739 (https://dejure.org/2023,25703)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21.09.2023 - AN 17 X 23.739 (https://dejure.org/2023,25703)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21. September 2023 - AN 17 X 23.739 (https://dejure.org/2023,25703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 98
    Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens im Verwaltungsprozess

  • rewis.io

    Selbstständiges Beweisverfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 25.03.2019 - 15 C 18.2324

    Anordnung zur Gefahrenabwehr bei bestandsgeschützter Anlage

    Auszug aus VG Ansbach, 21.09.2023 - AN 17 X 23.739
    Zur insoweit erforderlichen konkreten Gefahr gehört nach der Rechtsprechung auch die sog. Anscheinsgefahr und der sog. Gefahrverdacht (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 15 C 18.2324 - juris).
  • VGH Hessen, 12.04.2018 - 2 B 227/18

    Selbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 21.09.2023 - AN 17 X 23.739
    So fehlt es nach der Rechtsprechung in der Regel dann an einem berechtigten Interesse, wenn die betroffenen Fragen noch von der Behörde im Rahmen ihrer behördlichen Amtsermittlungspflicht (Art. 24 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG) zu klären sind und das rechtliche Interesse an der Durchführung des Beweisverfahrens dadurch verdrängt wird (OVG Schleswig a.a.O.; HessVGH, B.v. 12.4.2018 - 2 B 227/18 - juris).
  • VGH Bayern, 01.04.2014 - 13 S 14.358

    Im verwaltungsgerichtlichen selbständigen Beweisverfahren sind bei der Prüfung

    Auszug aus VG Ansbach, 21.09.2023 - AN 17 X 23.739
    Bei der Frage des rechtlichen Interesses ist auch zu berücksichtigen, dass die Besonderheiten des Verwaltungsprozesses ggf. eine andere Beurteilung gebieten (BayVGH, B.v. 1.4.2014 - 13 S 14.558 - BeckRS 2014, 50505).
  • VGH Bayern, 23.08.2011 - 2 CS 11.1218

    Beschwerde; bestimmter Antrag; unzulässige Antragserweiterung; Gebot der

    Auszug aus VG Ansbach, 21.09.2023 - AN 17 X 23.739
    Der sich nach dem Hauptsacheverfahren richtende Streitwert, hier 5.000 EUR, ist in einem Beweissicherungsverfahren regelmäßig zu dritteln (BayVGH, B.v. 23.8.2011 - 2 CS 11.1218 - juris), vorliegend auf 1666, 67 EUR.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.1998 - 2 M 36/97

    Rechtliches Interesse; Selbständiges Beweisverfahren; Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.09.2023 - AN 17 X 23.739
    Der Verwaltungsprozess unterscheidet sich durch den Amtsermittlungsgrundsatz vom Zivilprozess, was bei der entsprechenden Anwendung zivilprozessualer Reglungen nicht unberücksichtigt bleiben kann (BayVGH, a.a.O.; OVG Schleswig, B.v. 22.1.1998 - 2 M 36/97 - juris).
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